Deine Daten
Zusammenfassung
Testphase 14 Tage kostenlos
monatliche Kosten 29,99 €
halbjährliche Kosten 29,99 €
Kündigungsfrist 8 Wochen
Hier findest du eine detaillierte Kostenaufstellung aller Beiträge und Fälligkeiten in der ersten Zeit Deiner Mitgliedschaft.
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Start-Phase
Testphase: 14 Tage kostenlos
Kündigungsfrist: sofort wirkbar
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Haupt-Phase
Zahlungsintervall: 1 x Monatlich
monatliche Kosten: 29,99 € (3 Monate) dann 59,99 €
halbjährliche Kosten: 29,99 € (erstmals nach 6 Monaten)
Laufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 8 Wochen
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Folge-Phase
Zahlungsintervall: 1 x Monatlich
monatliche Kosten: 74,99 €
halbjährliche Kosten: 29,99 €
Laufzeit: 1 Monat
Kündigungsfrist: 4 Wochen zum nächsten Monatsende
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1. Vertragspartner
(1) Vertragspartner sind das Physiotherapie- & Gesundheitszentrum Römerbad, Elsa-Brändström-Weg 3, 72108 Rottenburg, vertreten durch:
Marcel Stoll
Amtsgericht Stuttgart
Umsatzsteuer-ID: DE327206019
E-Mail: fitness@gz-roemerbad.de
(im Folgenden „Gesundheitszentrum“ genannt) und das jeweilige Mitglied (im Folgenden „Mitglied“ genannt).
(2) Mit Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Mitglied und dem Gesundheitszentrum zustande.
2. Vertragsgegenstand
(1) Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages erhält das Mitglied das Recht, die im Gesundheitszentrum angebotenen Trainingsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu gehören insbesondere die Trainingsflächen im Kraft-, Fitness- und Cardiobereich, die EGYM und Smart Flex Geräte sowie die Zapfanlage mit Wasser still und medium und Tee.
(2) Darüber hinaus können kostenpflichtige Zusatzleistungen, wie z. B. Trainerstunden, individuelle Programme oder Sonderangebote, gegen gesonderte Vergütung gebucht werden.
3. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsweise
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus jeweils zum 1. eines Monats im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Fällt der Beginn der Mitgliedschaft nicht auf den 1. eines Monats, wird für den ersten Monat lediglich ein anteiliger Beitrag berechnet.
(2) Das Gesundheitszentrum ist berechtigt, einmalige Gebühren (z. B. Aufnahmegebühr, Service- und Verwaltungspauschale) zu erheben. Diese werden im Mitgliedsvertrag gesondert ausgewiesen.
(3) Gerät das Mitglied mit der Zahlung in Verzug, können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden. Kosten, die durch eine Rücklastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds, sofern die Rücklastschrift vom Mitglied zu vertreten ist.
3.1 Startpaket und Service- & Verwaltungspauschale
(1) Das Startpaket wird sofern das Mitglied zur Testphase berechtigt ist nach Ablauf der Testphase, also am 15. Tag nach Vertragsabschluss, fällig; andernfalls wird es mit Abschluss des Vertrags fällig.
(2) Die Service- und Verwaltungspauschale beträgt 29,99 € und wird erstmals nach Ablauf von sechs Monaten und anschließend alle sechs Monate erhoben. Sie umfasst Leistungen wie Zugang zu den Trainingsbereichen, Bereitstellung und Nutzung digitaler Trainings-Apps mit personalisierten Trainingsplänen, Live-Trainingsdaten und Bio-Age-Analysen sowie regelmäßige Gesundheits- und Fitness-Checks. Die Pauschale wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzung erhoben.
4. Vertragslaufzeit, Testphase und Kündigung
(1) Schließt ein Mitglied erstmals einen Nutzungsvertrag mit dem Gesundheitszentrum ab, gewährt das Gesundheitszentrum eine kostenlose Testphase von 14 Tagen, beginnend am Tag der Einweisung. Innerhalb dieser Testphase kann das Mitglied den Vertrag jederzeit bis zum Ablauf des 14. Tages in Textform ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt das Mitglied innerhalb der Testphase, enden alle Nutzungsberechtigungen mit Zugang der Kündigung beim Gesundheitszentrum und es entstehen keinerlei Kosten. Diese Testphase kann von jedem Mitglied nur einmal in Anspruch genommen werden.
(2) Wird der Vertrag nicht innerhalb der Testphase gekündigt, läuft er ab dem 15. Tag nach der Einweisung auf unbestimmte Zeit und kann anschließend gemäß den folgenden Bestimmungen gekündigt werden.
(3) Römerbad Short Fit-Mitgliedschaften laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende schriftlich oder in Textform gekündigt werden.
(4) Entscheidet sich das Mitglied für die Variante Römerbad Jahreskraft, so verpflichtet es sich für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten auf die ordentliche Kündigung zu verzichten. Im Gegenzug erhält das Mitglied einen monatlichen Beitragsrabatt. Kündigungsfrist 12 Wochen.
(5) Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch als Römerbad Short Fit auf unbestimmte Zeit und kann dann mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende gekündigt werden. Das Mitglied kann auf Wunsch erneut einen Treuebonus für weitere 12 Monate vereinbaren.
5. Sonderkündigungsrechte
Das Mitglied hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung in folgenden Fällen:
– bei dauerhafter, ärztlich nachgewiesener Krankheit oder Verletzung, die eine Nutzung unmöglich macht,
– bei Umzug an einen neuen Wohnort mit einer Entfernung von mehr als 30 km zum Studio,
– im Falle einer dauerhaften Schließung des Studios.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen und durch geeignete Nachweise belegt werden.
6. Rabatte
(1) Schüler-, Studenten- und Azubi-Rabatte können nur gegen Vorlage eines gültigen Nachweises gewährt werden. Der Nachweis ist regelmäßig, mindestens einmal jährlich, unaufgefordert zu erneuern.
(2) Die Gewährung dieser Rabatte endet automatisch mit Ablauf der Nachweisgültigkeit oder spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
(3) Eine Kombination verschiedener Rabattarten ist ausgeschlossen.
7. Wechselangebot
(1) Sofern ein Mitglied beim Abschluss des Vertrags eine gültige Kündigungsbestätigung eines bisherigen Fitnessstudiovertrags vorlegt und die Restlaufzeit dieses Vertrags maximal drei Monate beträgt, wird für diese Restlaufzeit eine kostenfreie Nutzungsphase eingeräumt.
(2) Im Anschluss an die beitragsfreie Nutzungsphase beginnt ein Römerbad Jahreskraft‑Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Innerhalb dieser
Bindungszeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen und der Mitgliedsbeitrag entsprechend der vertraglich vereinbarten Konditionen zu entrichten.
(3) Nach Ablauf der 12‑monatigen Mindestlaufzeit wird die Mitgliedschaft in eine auf unbestimmte Zeit geschlossene Mitgliedschaft überführt. Sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sie sich jeweils um einen weiteren Monat, und es gelten die allgemeinen Kündigungsfristen der AGB.
8. Hausordnung und Verhalten im Studio
(1) Das Mitglied verpflichtet sich, die jeweils gültige Hausordnung einzuhalten. Diese hängt im Studio aus und kann auf Wunsch ausgehändigt werden.
(2) Der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Studios ist ausschließlich während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten erlaubt. Änderungen der Öffnungszeiten,
z. B. an Feiertagen oder während Betriebsferien, bleiben vorbehalten.
(3) Die Nutzung der Trainingsflächen ist Jugendlichen ab 16 Jahren nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
(4) Das Mitbringen von Gästen oder die Weitergabe der Mitgliedsrechte an Dritte ist untersagt.
(5) Gewerbliche oder selbstständige Nutzung der Einrichtungen, insbesondere die Durchführung von Personal Training durch nicht autorisiertes Fremdpersonal, ist untersagt.
(6) Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.
9. Nutzung außerhalb der Servicezeiten
(1) Mitgliedern steht die Möglichkeit offen, die Trainingsräume außerhalb der regulären Servicezeiten ohne Anwesenheit von Personal zu nutzen.
(2) Mitgliedern ist der Zugang außerhalb der Servicezeiten nur mit einem aktiven Check‑in‑Band und einer laufenden Mitgliedschaft möglich. Der Zugang ist kostenfrei freigeschaltet, sofern das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Zutritt erfolgt über den an der Eingangstür angebrachten Kartenleser. Ein Zutritt während erweiterter Trainingszeiten ist nur möglich, wenn keine offenen Zahlungsverpflichtungen bestehen.
(3) Die Nutzung außerhalb der Servicezeiten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr; es ist kein Personal vor Ort. Das Mitglied übernimmt Verantwortung für sein Verhalten, seine Gesundheit sowie eventuelle Schäden.
(4) Das Gesundheitszentrum haftet nicht für Verletzungen, Unfälle, Diebstahl, Verlust oder Schäden an Personen oder Eigentum, die außerhalb der Servicezeiten entstehen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Gesundheitszentrum verursacht.
(5) Zur Sicherheit und Zutrittskontrolle werden Videoüberwachungskameras eingesetzt; überwachte Bereiche werden entsprechend gekennzeichnet.
(6) Die erfassten Aufnahmen werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert, solange dies für die Zwecke der Überwachung erforderlich ist, und danach gelöscht.
10. Check-in-Medium
(1) Jedes Mitglied erhält für den Zutritt zum Studio ein persönliches Check-in-Medium (z. B. Chip, Karte oder Armband). Dieses ist personengebunden, nicht übertragbar und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Bei Verlust oder Beschädigung des Mediums wird für die Ausstellung eines Ersatzmediums eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
(3) Das Medium bleibt Eigentum des Gesundheitszentrums und ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben.
11. Ruhezeiten
(1) Das Mitglied kann den Vertrag aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Schwangerschaft, beruflich bedingte Abwesenheit) für einen bestimmten Zeitraum ruhen lassen. Voraussetzung ist die Vorlage eines geeigneten Nachweises.
(2) Während der Ruhezeit ruht die Beitragspflicht des Mitglieds; gleichzeitig ist eine Nutzung der Einrichtungen nicht gestattet.
(3) Die Dauer der Ruhezeit wird an das Vertragsende angehängt, sodass sich die Mitgliedschaft um den Zeitraum der Ruhezeit entsprechend verlängert.
12. Haftung
(1) Die Nutzung der Einrichtung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
(2) Das Gesundheitszentrum sowie seine Mitarbeiter haften nicht für Verletzungen oder Gesundheitsschäden, die aus unsachgemäßer Nutzung der Geräte, Nichtbeachtung der Anweisungen oder Eigenverschulden entstehen.
(3) Für mitgebrachte Wertgegenstände, Geld oder Kleidung wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung besteht nur, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Studios verursacht wurde.
13. Datenschutz
(1) Das Gesundheitszentrum erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung sowie zur Sicherheit und Zutrittskontrolle außerhalb der Servicezeit.
(2) Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Bankinstitute für den Beitragseinzug).
(3) Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, per E-Mail, Telefon oder Post über Angebote, Neuigkeiten und Aktionen informiert zu werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
14. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderung in Textform widerspricht.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Gesundheitszentrums.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16. Widerrufsbelehrung
(1) Kein Widerrufsrecht bei vor Ort geschlossenen Verträgen: Sofern der Mitgliedsvertrag in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Unsere Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 7-20 Uhr
Samstag: 8-16 Uhr
Sonntag: 9-14 Uhr
